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Sicherheitstechnik

Die Sicherheitstechnik nach DIN 14675 ist in die Phasen 5 bis 11 gegliedert und wird von der DIN VDE 0833 gefordert. Die meisten Phasen dürfen nur durch zertifizierte Fachfirmen durchgeführt werden. Dies bedeutet, der Facherrichter muss nach DIN 14675 zertifiziert und auf das jeweilige nach EN 54 zertifizierte Fabrikat geschult sein. Zudem wird der Zertifizierung des Facherrichters ein Qualitätsmanagementsystem vorausgesetzt.

Phasen nach DIN 14675

Phase 5: Konzept

Für das Erstellen des Konzepts ist keine Zertifizierung notwendig, das Konzept ist notwendig damit eine fachgerechte Planung und Ausführung der geforderten Anlage stattfinden kann. Die Verantwortung zum Erstellen des Konzepts liegt beim Auftraggeber. Dieser darf allerdings einen Dritten mit dessen Erstellung beauftragen.

Phase 6.1: Planung

Die Planung darf nur von einem zertifizierten Planungsbüro oder Facherrichter durchgeführt werden. Die Planung darf oder muss teilweise herstellerunabhängig erfolgen. In der Planungsphase erfolgt deshalb eine vorläufige Vorplanung welche als Leistungsbeschreibung des Systems angesehen werden kann.

Phase 6.2: Projektierung

Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird ein Fabrikat festgelegt. Bei der Projektierung wird erstmals die gesamte Anlage bis ins Detail ausgearbeitet. Eine Zertifizierung ist für diese Phase Pflicht.

Phase 7: Montage und Installation

Dies ist ebenfalls von einem zertifizierten Facherrichter auszuführen. Bei der Montage und Installation können Teilarbeiten an ein nicht zertifiziertes Unternehmen abgegeben werden. Allerdings muss der zertifizierte Facherrichter eine ordnungsgemäße Montage und Installation sicherstellen, hierfür trägt dieser die Verantwortung, auch wenn diese Arbeiten nicht von ihm durchgeführt werden.

Phase 8: Inbetriebsetzung

Die Inbetriebsetzung muss durch den zertifizierten Facherrichter erfolgen.

Phase 9: Abnahme

Die Abnahme der ordnungsgemäßen Funktion erfolgt in der Regel durch einen unabhängingen Gutachter. Dies ist allerdings nicht normativ vorgeschrieben. Gefordert wird dies meist von den zuständigen Behörden. In jedem Fall muss vom Facherrichter die fachgerechte Montage bestätigt werden.

Phase 10: Betrieb

Beim Betreiber der Anlage bedarf es keiner Zertifizierung, allerdings ist er verpflichtet, dass die Anlage instandgehalten wird. Dies bedeutet, er muss einen zertifizierten Facherrichter mit der Instandhaltung beauftragen(Instandhaltungsvertrag). Trotz der Vergabe der Instandhaltung ist der Betreiber weiterhin verantwortlich dass die Anlage instandgehalten wird (Einhalten der Wartungs- und Inspektionsintervalle und Beauftragung zum Beseitigen festgestellter Störungen). Als Faustformel gilt: Eine ordnungsgemäße Anlage hat maximal 1 Fehlauslösung alle 3 Jahre (dies ist das Minimalziel).

Phase 11: Instandhaltung

Der zertifizierte Facherrichter erstellt nach Aufforderung ein Angebot zur Instandhaltung, dieses enthält neben den monetären Belangen mindestens noch die Wartungs- und Inspektionsintervalle, Vertragsdauer und die Zusage, dass normkonform innerhalb 72 Stunden alle aufgetretene Fehler, welche den ordnungsgemäßen Betrieb betreffen, beseitigt werden.

Ausnahmen

Es kann in allen Fällen zu zusätzlichen Auflagen durch Feuerwehr, Gewerbeaufsichtsamt, Versicherungen etc. kommen, die als solche die Verordnungen der Länder übertreffen. All diese Auflagen müssen Bestandteil des unter Phase 5 erstellten Konzepts sein.